Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
19.11.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025
14.11.2025 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2025 bis zum 01.10.2025
13.10.2025
Liquidation
10.01.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
25.10.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
30.03.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022
07.12.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
03.11.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
10.12.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
02.08.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
13.03.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
04.08.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
06.10.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.01.2015 bis zum 30.09.2015
05.02.2015
Neueintragungen